
Seesiedlung Hornstein: Flächenwidmungsplanänderung und Teilbebauungsplan rechtskräftig
Gute Nachrichten aus dem Rathaus: Die Flächenwidmungsplanänderung sowie der Teilbebauungsplan für die Seesiedlung Hornstein wurden von der Landesregierung genehmigt. „Damit ist ein wichtiger Schritt in der nachhaltigen und zukunftsorientierten Raumplanung der Marktgemeinde abgeschlossen“, freut sich Bürgermeister Christoph Wolf.
Die Flächenwidmungsplanänderung wurde im Zuge der Hotterbereinigung zwischen den Gemeinden Neufeld und Hornstein amtswegig eingeleitet. „Wir sind daher am Ende eines langen und gründlich vorbereiteten Prozesses angelangt“, so Wolf.
Flächenwidmungsplanänderung in der Seesiedlung:
Bauland-Tourismusgebiet Kategorie C ermöglicht Erholung und Wohnen
Die Seesiedlung Hornstein wird künftig als Bauland-Tourismusgebiet Kategorie C gewidmet. „Diese Kategorie erlaubt weiterhin die Errichtung von Anlagen und Einrichtungen zur Erholungs- und Freizeitnutzung, lässt nun aber – in baulich eingeschränkter Form – auch die dauerhafte Wohnnutzung (Hauptwohnsitz) zu“, schildert der Bürgermeister. Diese neue Widmung schafft Klarheit im Hinblick auf das Meldegesetz und bringt einen rechtlich abgesicherten Rahmen für zukünftige Entwicklungen.
Teilbebauungsplan sorgt für klare Regeln
Parallel zur Flächenwidmung ist auch ein neuer Teilbebauungsplan für die Seesiedlung in Kraft getreten. Dieser ersetzt die bisherigen teils uneinheitlichen Bestimmungen und sorgt künftig für klare und rechtssichere Vorgaben zur Bebauung. „Wichtig war uns, den Charakter der Seesiedlung als Ferienhaussiedlung zu erhalten – wir wollen keine verdichtete Bebauung und keine flächendeckende Bodenversiegelung“, betont Wolf.
Insgesamt wurden fünf Teilgebiete definiert, deren Bebauungsmöglichkeiten sich an der bestehenden Gebäudestruktur orientieren. „Ziel ist ein sanfter, geordneter und ökologisch vertretbarer Umgang mit den sensiblen Siedlungsräumen rund um den Neufelder See“, so Bürgermeister Wolf abschließend.
Der neue Teilbebauungsplan für die Seesiedlung Hornstein kann online abgerufen werden:
https://hornstein.at/buergerservice-und-politik/verwaltung/bauen-in-hornstein
Die Flächenwidmungsplanänderung wird in Kürze in den Geodaten Burgenland ersichtlich sein:
https://geodaten.bgld.gv.at/de/kartendienste-fachdaten/oeffentliche-kartendienste.html